Leistungsprofil „Architektur“

Leistungsprofil „Architektur“

Wir betreuen selbstverständlich auch alle klassischen Architektenleistungen, entsprechend den Inhalten der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Gemäß den Leistungsphasen der HOAI Teil 3 § 33 „Gebäude und raumbildende Ausbauten“ sowie § 38 für „Freianlagen“, sind die für eine Bauaufgabe notwendigen Architektenleistungen in 9 Leistungsphasen (LPH) gegliedert:

  1. Grundlagenermittlung
  2. Vorplanung
  3. Entwurfsplanung
  4. Genehmigungsplanung
  5. Ausführungsplanung
  6. Vorbereitung der Vergabe
  7. Mitwirkung bei der Vergabe
  8. Objektüberwachung
  9. Objektbetreuung und Dokumentation

Analog zu den beauftragten Leistungen ermittelt sich das dafür anfallende Architektenhonorar aus den entsprechenden Honorartabellen der HOAI. Grundsätzlich gliedert sich das Honorar, auf Grundlage der spezifischen Planungsanforderungen der Bauaufgabe, in einen Mindest-, Mittel- und Höchstsatz.

Haben Sie Fragen zu Leistungsbildern und Honorarermittlung? Gerne beraten wir Sie und stellen Ihnen ein speziell für Ihre Bauaufgabe abgestimmtes Aufgaben- und Abrechnungskonzept zusammen.

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Architekturbüro Koller

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„Mens agitat molem!“

"Der Geist bewegt die Materie!"
Wie schon der römische Philosoph Vergil in der Antike feststellte werden entscheidende Prozesse am Anfang oftmals nur durch einen kleinen Gedanken erzeugt der irgendwann zur Idee wird. Ist die Idee stark genug, kann Großes daraus entstehen.

Oder: je stärker die Idee, desto Weltbewegender wird das Ergebnis sein.

Gemäß diesem Leitspruch betrachten wir jede Bauaufgabe als ganzheitliche Herausforderung an uns selbst und widmen uns von Anfang an mit größter Sorgfalt, der Vorbereitung und der Umsetzung der Idee in allen Projektphasen.