Leistungsprofil „Architektur“
Wir betreuen selbstverständlich auch alle klassischen Architektenleistungen, entsprechend den Inhalten der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Gemäß den Leistungsphasen der HOAI Teil 3 § 33 „Gebäude und raumbildende Ausbauten“ sowie § 38 für „Freianlagen“, sind die für eine Bauaufgabe notwendigen Architektenleistungen in 9 Leistungsphasen (LPH) gegliedert:
- Grundlagenermittlung
- Vorplanung
- Entwurfsplanung
- Genehmigungsplanung
- Ausführungsplanung
- Vorbereitung der Vergabe
- Mitwirkung bei der Vergabe
- Objektüberwachung
- Objektbetreuung und Dokumentation
Analog zu den beauftragten Leistungen ermittelt sich das dafür anfallende Architektenhonorar aus den entsprechenden Honorartabellen der HOAI. Grundsätzlich gliedert sich das Honorar, auf Grundlage der spezifischen Planungsanforderungen der Bauaufgabe, in einen Mindest-, Mittel- und Höchstsatz.
Haben Sie Fragen zu Leistungsbildern und Honorarermittlung? Gerne beraten wir Sie und stellen Ihnen ein speziell für Ihre Bauaufgabe abgestimmtes Aufgaben- und Abrechnungskonzept zusammen.