Erstellung von Teilungsplänen
Möchten Sie Ihr Mehrfamilienwohnhaus in einzelne Eigentumswohnungen umwandeln, oder möchten Sie für steuerliche oder erbschaftliche Belange Teile Ihrer Immobilie an Dritte überschreiben? Für eine grundbuchmäßige Trennung gemäß Wohnungseigentumsgesetz (WEG), ist dafür die Ausstellung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung durch das Bauamt, wie auch die Erstellung einer Teilungserklärung notwendig. Diese muss notariell beglaubigt und in die Grundbücher eingetragen werden. Voraussetzung dafür ist jeweils eine genaue Erfassung der zur Verfügung stehenden Nutz- und Nebenflächen (nach speziellen Berechnungsformeln), sowie die Teilungspläne der Immobilie, in welchen die genaue Zugehörigkeit sämtlicher Nutz- und Nebenflächen zu den einzelnen Eigentumsanteilen dargestellt wird. Wir beraten Sie gerne über die Möglichkeiten einer sinnvollen Teilung Ihrer Immobilie, erstellen die dafür notwendigen Planunterlagen und Berechnungen, und begleiten Sie durch sämtliche Phasen des Teilungsverfahrens.